Teilnahmebedingungen zum Vorbereitungskurs der Jägerschaft Wolfsburg e.V. für die staatliche Jägerprüfung
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen werden mit der verbindlichen Anmeldung vollumfänglich anerkannt.
Anmeldung und Kursbeginn
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der Kapazitäten auf dem Schießstand und der Schulungsräume begrenzt.
Die Kursanmeldung seitens des Teilnehmers ist verbindlich. Zum wirksamen Vertragsabschluss erfolgt Annahme der Anmeldung durch schriftliche Bestätigung (Brief, Fax, E-Mail) der Jägerschaft Wolfsburg e.V.. Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. behält sich vor, die Annahme ohne Nennung von Gründen zu verweigern.
Der Vorbereitungslehrgang für die staatliche Jägerprüfung beginnt mit Übergabe der Ausbildungsunterlagen.
Die Kursgebühr ist auf dem Anmeldeformular angegeben und enthält folgende Leistungen:
- Theoretische und praktische Ausbildung in den folgenden Gebieten:
- Wildtierkunde
- Naturschutz
- Hege, Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum
- Jagdhunde
- Wildkrankheiten und Behandlung erlegten Wildes
- Jagdwaffen, Optik und Fanggeräte
- Jagdrecht und verwandtes Recht - Sämtliche Munition und Schießstandgebühren für bis zu 11 Termine auf dem Schießstand Westerbeck, sowie Munition und Gebühren für die Schießprüfung inklusive der Nutzung unserer modernen Ausbildungswaffen.
Nicht verschossene Munition darf unter keinen Umständen mitgenommen bzw. vom Schießstand entfernt werden! - Haftpflichtversicherung für die Schießausbildung
- Schulung zur kundigen Person, gem. VO (EG) 853/2004, Anhang III, Abschnitt IV, Kap. l I
- Exkursion zur Prüfungsvorbereitung an den Jägerlehrhof «Jagdschloss Springe» inkl. eines Imbiss
- Lehrjagden, Reviergänge und kostenlose Zusatzangebote durch erfahrene Ausbilder
- Zum Kursbeginn aktuelle Prüfungsgebühr der Stadt Wolfsburg gemäß amtlicher Gebührenordnung
- Anpassungen der amtlichen Gebührenordnung müssen leider an die Teilnehmer weitergegeben werden! - zünftige Prüfungsfeier (Essen im Teilnahmebeitrag enthalten).
Die Ausbildung erfolgt nach «Heintges», das Lehrmaterial ist inklusive. Ergänzende Unterlagen erhalten Sie bei Bedarf von unseren Fachausbildern. Des Weiteren bieten wir gegen geringe Zusatzkosten die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Fallenlehrgang, nach § 24 Abs. 2 Nds. Jagdgesetz.
Rabatt für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Schülerausweis) bei der Anmeldung einen Nachlass von EUR 200,00 der Lehrgangsgebühr.
Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr ist vollständig bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn auf das Konto der Jägerschaft Wolfsburg e.V. zu überweisen. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen werden als Stornierung des Lehrgangs gewertet. Nachlässe bei späterem Eintritt in einen laufenden Lehrgang, können grundsätzlich nicht gewährt werden.
Stornogebühren sind bei Rücktritt von der bestätigten Anmeldung im Zeitraum von 0 bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr fällig. Bei einer Abmeldung bis vor der vierten Woche vor Lehrgangsbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühr als Storno- und Bearbeitungsgebühr fällig.
Besondere Absprachen über individuelle Zahlungsmodalitäten, wie z.B. Ratenzahlungen, sind beim Vorstand der Jägerschaft Wolfsburg e.V. vorab schriftlich zu beantragen.
Rücktrittsrecht des Veranstalters
Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, mangelnder Teilnehmerzahl oder sonstiger von der Jägerschaft Wolfsburg nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
Der Teilnehmer hat in diesem Fall einen Anspruch auf die Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren, ist jedoch verpflichtet, gegebenenfalls bereits erhaltene Leistungen zu bezahlen, die insoweit von einem Erstattungsbetrag abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die im Vorfeld des Kurses erhaltene Ausbildungsliteratur.
Teilnahme Minderjähriger
Der Kursteilnehmer muss das 15. Lebensjahr spätestens sechs Monate vor Beginn der Jägerprüfung vollendet haben. Die Anmeldung gilt für einen minderjährigen Kursteilnehmer zugleich als Einverständniserklärung i.S.v. § 27, Abs. 5 Waffengesetz und ist vom Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Der minderjährige Kursteilnehmer ist dann ausdrücklich berechtigt, im Rahmen der Ausbildung zum Jäger mit Jagdwaffen unter Aufsicht zu schießen.
Mitgliedschaft in der
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Mit Eintritt in den Vorbereitungslehrgang und nach Entrichtung der Lehrgangsgebühr verpflichtet sich der/die Lehrgangsteilnehmer/in, Mitglied in der Landesjägerschaft Niedersachsen, Kreisgruppe Wolfsburg, zu werden. Ein entsprechender Antrag ist, sofern noch keine Mitgliedschaft besteht, zusammen mit der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang einzureichen. Der Mitgliedsbeitrag für das Lehrgangsjahr ist in der Lehrgangsgebühr bereits enthalten. Danach fallen die jeweils in den Hegeringen gültigen Jahresbeiträge an.
Sofern eine fortlaufende beitragspflichtige Mitgliedschaft nicht gewünscht ist, müssen Sie die Mitgliedschaft im Folgejahr nach Lehrgangsbeginn schriftlich bis zum 30.09. kündigen.
Gewährleistung für Wiederholer
Bei Nichtbestehen der Jägerprüfung kann der Teilnehmer am Unterricht des nächsten Lehrgangs, den die Jägerschaft Wolfsburg e.V. anbietet, einmalig kostenlos teilnehmen.
Die im Falle der Nachprüfung von der zuständigen Behörde erhobene Prüfungsgebühr hat der Teilnehmer jedoch im Wiederholungsfall selbst zu zahlen.
Für Wiederholer der Schießprüfung gilt nachstehendes:
Ist er/sie weiterhin Mitglied in der Jägerschaft, ist von ihm/ihr eine vergünstige Tageskarte zu lösen sowie eine Pauschale für den Munitionsverbrauch und Waffennutzung in Höhe von 30,00 Euro pro Ausbildungseinheit zu übernehmen. Sollte er/sie nicht mehr Mitglied in der Jägerschaft sein, so ist neben der obigen Munitions- und Waffennutzungspauschale die volle Standgebühr zu entrichten. Diese Kosten sind jeweils zum vereinbarten Übungstermin in bar vor Ort zu entrichten. Vorgenanntes gilt nur in der Verbindung mit einem aktuell laufenden Kurs. Anderes bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Wiederholer und der Jägerschaft Wolfsburg e.V.
Der vorbeschriebene Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer aufgrund von nicht von der Jägerschaft Wolfsburg zu vertretenden Gründen nicht an der Prüfung teilgenommen hat. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer aufgrund behördlicher Entscheidungen nicht zur Prüfung zugelassen wird, die Behörde die Durchführung der Prüfung verweigert oder die Prüfung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Prüflings nicht bestanden wird.
Haftungsausschluss
Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jägerschaft Wolfsburg von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für von einem Teilnehmer verursachte Schäden frei.
Die Haftung der Jägerschaft Wolfsburg ist beschränkt auf von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für folgende Schäden: der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer Pflichtverletzung der Jägerschaft Wolfsburg beruhen.
Hinweis zu optionalen Ausbildungsjagden:
Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn eine umfassende Ein- und Unterweisung. Er stellt damit die Jägerschaft Wolfsburg e.V. sowie den Veranstalter der Jagd von sämtlichen Ansprüchen, die aus eigenverschuldeten Unfällen, wie beispielsweise Stürzen im Gelände etc., oder aus der bejagten Liegenschaft entstehen, frei.
Stand: März 2024
Jägerschaft Wolfsburg e.V.