Am 20. Februar 2020 tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das geänderte Waffengesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Erlaubnis von Schalldämpfern für die Jagdausübung und für das jagdliche Übungsschießen.
In der Öffentlichkeit wird häufig der Eindruck erweckt, dass ein Schalldämpfer den Knall komplett ausschaltet. Dieser Eindruck wurde und wird in aktuellen Filmen in Kino und TV aufrechterhalten. Im Film überrascht zum Beispiel der Einbrecher oder Geheimagent seine Opfer lautlos. In der Realität reduziert ein Schalldämpfer lediglich den Mündungsknall auf ein unschädliches Niveau.
Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig mit Vorlage eines gültigen Jagdschein erwerben. Der Kauf eines Schalldämpfers muss innerhalb von zwei Wochen der Behörde gemeldt werden.
Normalerweise hat ein Gewehrschuss in 1m Entfernung eine Lautstärke von rund 140 Dezibel (abgekürzt dB)! Die Gefahr von dauerhaften Gehörschäden/Schwerhörigkeit besteht bereits bei einem kurzfristigen Schalldruck von ca. 120 dB. Für Lärmbereiche im betrieblichen Umfeld ist ein Gehörschutz bereits bei einem Aufenthalt im Lärmbereich (>85 dB) zur Abwendung von Gehörschäden vorgeschrieben. Vorrangig gilt es den Lärm direkt am Entstehungsort, soweit möglich durch technische Maßnahmen zu reduzieren!
Mit der Verwendung eines mittleren Schalldämpfer mit einer Dämpfungsleistung von 30 dB bleibt eine Restlautstärke von Rund 110db. Das entspricht immer noch einer Lautstärke eines Presslufthammers! Also keinenfalls lautlos...
Wenn Sie sich mal selbst von der Lautstärke überzeugen möchten, informieren Sie sich auf der Internetseite vom Schießstand in Westerbeck über die Öffnungszeiten. Ein Gehörschutz ist dennoch dringend empfohlen, da es sicherlich noch eine ganze Weile dauern wird, bis alle Jäger von der Technik überzeugt und ausgerüstet sind.
Weitere Informationen gibt es auch in dem Artikel des Deutschen Jagdverband e.V.