Anfragen an Verfassungsschutz

Die Jägerschaft Wolfsburg hat von der Landesjägerschaft Niedersachsen die Information erhalten, dass es bei der Verfassungsschutzbehörde vermehrt zu "Auskunftsersuchen" von Privatpersonen kommt. 

Bei der Beantragung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ist eine Anfrage beim Verfassungsschutz weder erforderlich, noch ersetzt es die Abfrage durch die Behörde!

Diese zusätzlichen Anfragen produzieren erheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand, was sich auch auf die Bearbeitungszeit der regulären Anfragen durch die untere Jagdbehörde auswirkt. Aktuell muss noch jede Anfrage durch einen Mitarbeiter der Behörde bearbeitet werden, eine automatisierte Abfrage ist in Arbeit.

Die obere Jagdbehörde bittet Euch deshalb, auf eigenständige Anfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten.

Die Verlängerung des Jagdschein erfolgt aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres ausschließlich auf dem Postweg.
Das erforderliche Formular kann hier direkt heruntergeladen werden...

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